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steuerschädliche Darlehensverwendung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VIII R 12/07 vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche Darlehensverwendung
Stichwort:steuerschädliche Darlehensverwendung
Leitsatz:Für die Frage der Steuerschädlichkeit wegen Übersicherung ist nicht auf den Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung abzustellen, sondern auf die in den Anzeigen nach § 29 Abs. 1 EStDV "eingesetzten Versicherungsansprüche", d.h. auf den Nominalbetrag der Versicherung.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 12/07



BFH – Urteil, VIII R 46/06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche Darlehensverwendung - Darlehenszinsen eines Alleingesellschafters als Werbungskosten
Stichwort:steuerschädliche Darlehensverwendung
Leitsatz:1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden und das aufgenommen wird, um die Einlage eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters zu finanzieren, zunächst auf ein verzinsliches Girokonto des Gesellschafters eingezahlt, so erfüllt das Darlehen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG.

2. Es kommt nicht darauf an, dass Forderungen auf Girokonten wegen deren geringfügiger Guthabenverzinsung u.U. nicht geeignet sind, eine Einkünfteerzielungsabsicht zu begründen.

3. Es ist nicht erkennbar, weshalb die Zahlung auf ein Girokonto des Gesellschafters bei nachfolgender Überweisung der Darlehensmittel auf ein Konto der GmbH lediglich ein "notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung" darstellen soll.

4. Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 46/06

BFH – Urteil, VIII R 1/06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - steuerschädliche Darlehensverwendung
Stichwort:steuerschädliche Darlehensverwendung
Leitsatz:Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, zur Anschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds genutzt, liegt eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor. Die Zinsen aus den Lebensversicherungen sind daher in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 1/06


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