Die Vermögenseinbuße, die der Arbeitnehmer im Falle der Nichtbeschäftigung dadurch erleidet, daß der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 b EStG für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit keine Anwendung findet, kann dem Arbeitgeber regelmäßig nicht als zu ersetzender Schaden zugerechnet werden.
Aktenzeichen: 8 AZR 20/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat
Urteil vom 19. Oktober 2000
- 8 AZR 20/00 -
I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 6 Ca 5299/97 -
Urteil vom 26. März 1998
II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 4 (15) Sa 1747/98 -
Urteil vom 11. November 1999