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Steuerpflicht von Kursgewinnen bei Reverse Floatern

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VIII R 97/02 vom 20.11.2006

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Steuerpflicht von Kursgewinnen bei Reverse Floatern
Stichwort:Steuerpflicht von Kursgewinnen bei Reverse Floatern
Leitsatz:Kursgewinne aus der Veräußerung von Reverse Floatern sind nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerpflichtig. Die Vorschrift ist im Wege teleologischer Reduktion bzw. verfassungskonformer Auslegung tatbestandlich dahin einzugrenzen, dass die Regelung auf solche Wertpapiere keine Anwendung findet, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 97/02




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