JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Steuerbilanz
| Rechtsgebiete: | AO, KStG 2002, EStG 2002 |
| Schlagworte: | Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos - Inhaltliche Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rechtsmittel bei verweigerter Zustimmung zu geänderter Kapitalertragsteueranmeldung |
| Stichwort: | Steuerbilanz |
| Leitsatz: | Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird nur dann gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 10/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FGO |
| Stichwort: | Steuerbilanz |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, IV B 38/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, KStG, GewStG, FGO, BGB, HGB |
| Schlagworte: | Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb - Abfärberegelung - Dienstleistungsverpflichtung allein begründet keine stille Gesellschaft - Gewinnverteilung und Gewerbeertrag - Ersetzung des Messbescheids für Vorauszahlungszwecke durch den Gewerbesteuermessbescheid unter Geltung des § 68 FGO n.F. vom 19.12.2000 |
| Stichwort: | Steuerbilanz |
| Leitsatz: | Ist eine Person (oder Personenmehrheit) an einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens einer KG als Innengesellschafterin beteiligt, so führt dies nur dann zur Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebs, wenn der betroffene Geschäftsbereich von den weiteren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens hinreichend sachlich abgegrenzt ist. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 73/06 | |
| Rechtsgebiete: | UmwG, BetrAVG, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten |
| Stichwort: | Steuerbilanz |
| Leitsatz: | 1. Versorgungsverbindlichkeiten können durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auch auf eine Rentnergesellschaft übertragen werden. Einer Zustimmung der Versorgungsempfänger bedarf es nicht. Ihnen steht auch kein Widerspruchsrecht zu. 2. Eine unzureichende Ausstattung der Rentnergesellschaft führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge, kann aber Schadenersatzansprüche auslösen. Den versorgungspflichtigen Arbeitgeber trifft grundsätzlich die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Gesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 358/06 | |
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