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Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und positivem Progressionsvorbehalt

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 44/07 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:EStG, EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, FGO
Schlagworte:Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und positivem Progressionsvorbehalt
Stichwort:Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und positivem Progressionsvorbehalt
Leitsatz:1. Trifft die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG mit dem (positiven) Progressionsvorbehalt des § 32b EStG zusammen, so ist eine integrierte Steuerberechnung dergestalt vorzunehmen, dass die Progressionseinkünfte bei der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 EStG steuersatzerhöhend berücksichtigt werden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2007 VI R 66/03).

2. Übersteigen die der Tarifermäßigung unterliegenden außerordentlichen Einkünfte das zu versteuernde Einkommen, so richtet sich die Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG. Die Progressionseinkünfte sind hierbei nur insoweit zu berücksichtigen, als sich nach einer Verrechnung mit dem negativen verbleibenden zu versteuernden Einkommen ein positiver Differenzbetrag ergibt (so auch H 34.2 Beispiel 4 EStH 2006).
Volltext: BFH - Urteil, VI R 44/07




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