JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Steuerberaterhaftung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Steuerberaterhaftung, Mitverschulden |
| Stichwort: | Steuerberaterhaftung |
| Leitsatz: | Ein Mitverschulden des Mandanten liegt noch nicht darin, dass er einen Hinweis seines Steuerberaters nicht umsetzt, wenn zum Mandat des Steuerberaters gerade gehörte, den begangenen Fehler zu entdecken und zu vermeiden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 26/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Steuerberaterhaftung, Vermutung beratungsgerechten Verhaltens Verfahrensgang: LG Verden 7 O 497/05 vom 18.10.2006 |
| Stichwort: | Steuerberaterhaftung |
| Leitsatz: | Für die Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist, ist festzustellen, wie sich der Kläger bei pflichtgemäßer steuerlicher Beratung verhalten hätte. Hierzu müssen die Handlungsvarianten geprüft werden, die dem Mandanten offengestanden hätten. Deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 238/06 | |
| Rechtsgebiete: | StBerG, BGB |
| Schlagworte: | Verjährung, Steuerberaterhaftung |
| Stichwort: | Steuerberaterhaftung |
| Leitsatz: | Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den eigenen Steuerberater wegen steuerlicher Fehlberatung beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 322/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Steuerberaterhaftung, Grenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell) |
| Stichwort: | Steuerberaterhaftung |
| Leitsatz: | 1. Der Steuerberater ist nicht verpflichtet, ihm zwar bei Gelegenheit des erteilten Auftrags bekannt gewordene, zu der von ihm übernommenen Aufgabe aber in keiner unmittelbaren Beziehung stehende Vorgänge dahin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu Belehrungen, Ratschlägen oder Hinweisen gegenüber dem Mandanten geben. 2. Ein mit der Erstellung der privaten Steuererklärungen und der Bilanzen für den Gewerbebetrieb beauftragter Steuerberater schuldet keine ungefragte Beratung zu Fragen der steuergünstigsten Gestaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Mandanten (hier: Hinweis auf das Zwei-Konten-Modell). 3. Eine vertragliche Nebenpflicht des Steuerberaters, seinen Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf für ihn offen zutage liegende Fehlentscheidungen hinzuweisen, führt nicht zu einer Hinweispflicht auf solche Steuermodelle, die - wie das Zwei-Konten-Modell - nicht generell, sondern nur bei besonderen Fallkonstellationen und bei besonderer Vorgehensweise des Steuerpflichtigen zu Steuervorteilen führen. 4. Mit der uneingeschränkten Anerkennung des Zwei-Konten-Modells durch Finanzämter und Finanzgerichte war erst ab Anfang 1996 zu rechnen. 5. Auch nach 1996 brauchte ein Steuerberater nicht die Ausweitung des Zwei-Konten-Modells auf eine Situation zu erwägen, bei der Einnahmen nicht aus einem Betrieb, sondern aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 87/02 | |
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