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Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen an privaten Schulen

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, V R 10/05 vom 23.08.2007

Unterrichtsleistungen an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind nur dann nach § 4 Nr. 21 Buchst. b, bb UStG 1999 steuerfrei, wenn sie von einem selbständigen Lehrer persönlich --und nicht durch von diesem beauftragte selbständige Dozenten-- erbracht werden.

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