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Steuerbefreiung bei Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 58/06 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:GrEStG
Schlagworte:Steuerbefreiung bei Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum
Stichwort:Steuerbefreiung bei Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum
Leitsatz:1. Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrEStG nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks.

2. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht, kann der Ehefrau eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 4 GrEStG nicht gewährt werden.
Volltext: BFH - Urteil, II R 58/06




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