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Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 7/03 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993, AO, RL 77/388/EWG
Schlagworte:Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg
Stichwort:Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg
Leitsatz:1. Aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergibt sich, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden darf, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hat erkennen können (Änderung der Rechtsprechung; Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt GmbH & Co. KG, BFH/NV Beilage 2008, 199).

2. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist im Erlassverfahren zu prüfen.
Volltext: BFH - Urteil, V R 7/03




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