Bei einer Betriebsveräußerung (hier: Gewerbebetrieb eines Einzelkaufmannes) ist der Kaufpreis gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann als Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Übertragung zu versteuern, wenn die Parteien des Kaufvertrages eine Ratenzahlungsvereinbarung über mehrere Jahre getroffen haben.
Zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studierenden, die ungeachtet ihrer Unterbringung am Studienort mit Hauptwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind und die aufgrund einer Zweitwohnungssteuersatzung veranlagt werden, deren Steuertatbestand vollständig in Anlehnung an die Begriffe des Melderechtes ausgestaltet worden ist.
Zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen zwischen ehemaligen Gesellschaftern wegen der Inanspruchnahme durch die Käuferin des Unternehmens wegen steuerlicher Nachbelastungen.
Bei der Frage, welcher Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Vorsitzenden des Gerichts des ersten Rechtszuges gemäß § 169 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist, ist danach zu differenzieren, ob die getroffene Anordnung als richterliche Entscheidung oder als Vollstreckungsmaßnahme ergangen ist. Ist die Entscheidung nach Anhörung des Vollstreckungsschuldners ergangen, so liegt eine richterliche Entscheidung vor, gegen die die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO eröffnet ist. Für Einwendungen gegen eine reine Vollstreckungsmaßnahme, die ohne vorherige Anhörung ergangen ist, ist hingegen die Vollstreckungserinnerung gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 766 ZPO der richtige Rechtsbehelf (Anschluss an die herrschende Rspr.).
Die Verpflichtung eines Ehegatten, einer von dem anderen Ehegatten gewünschten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, ist grundsätzlich zu verneinen, wenn die Ehegatten getrennte Veranlagung beantragt haben.
Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 Nr. 2 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen.
Die lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage, setzt aber eine rechtmäßige oder bestandskräftige Sicherstellung voraus.
Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 6 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen; die lfd. Nr. 14.1 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage.
Zum Disziplinarmaß bei Steuerhinterziehungen eines Finanzbeamten (hier: Nichterklärung von Zinseinkünften aus ausländischem Kapitalvermögen) im Falle einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO.
Zum Disziplinarmaß bei Steuerhinterziehungen eines Finanzbeamten (hier: Nichterklärung von Zinseinkünften aus ausländischem Kapitalvermögen) im Falle einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO.
1. Soll im Grundbuch ein Gesellschafterwechsel bei einer als Eigentümerin eingetragenen BGB-Gesellschaft berichtigend eingetragen werden, kann das Grundbuchamt die Umschreibung von der Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.
2. Geht nach Zurückweisung des Berichtigungsantrags wegen fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung diese beim Grundbuchamt ein, wird aber nicht an das Landgericht weitergeleitet und deshalb bei der dort zwischenzeitlich anhängigen Erstbeschwerdeentscheidung nicht berücksichtigt, sind die Vorentscheidungen aufzuheben.
Eine Kommune kann in ihrer Hundesteuersatzung in die Liste der unwiderleglich als "gefährlicher Hund" vermuteten Hunderassen, für die eine erhöhte Steuer erhoben wird, auch den "Staffordshire Bullterrier" aufnehmen.
1. Bei Abschluss eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführervertrages darf der zum Geschäftsführer zu berufende Gesellschafter mit abstimmen.
2. Zur inhaltlichen Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen
3. Die steuerliche Bewertung von Teilen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung berechtigt nicht ohne weiteres die Gesellschaft zur Zurückforderung dieser Vergütungsbestandteile.
4. Kündigung von Gesellschafterdarlehen zur Unzeit
5. Zur erforderlichen Interessenabwägung bei Bilanzansätzen
Die Deutsche Bahn AG ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BGSG verpflichtet, dem Bundesgrenzschutz für die durch die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben erlangten Vorteile einen angemessenen Ausgleich nach Maßgabe der Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben des Bundesgrenzschutzes vom 6. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1683) zu leisten.
Die Pflicht von Zweitwohnungsinhabern zur Zahlung des Jahreskurbeitrages knüpft daran an, dass diese bzw. ihre Familienangehörigen eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
Das für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages erforderliche Rechtsschutzinteresse kann teilweise fehlen, wenn die Rechtsnorm teilbar ist und der Normenkontrollantrag auch solche Teile erfasst, von denen der Antragsteller nicht betroffen wird (im Anschluss an BVerwGE 82, 225 <234> und 88, 268 <273>).
Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" steht mit höherrangigem Recht in Einklang (im Anschluss an das Senatsurteil vom 19. September 2000 - 6 A 10789/00.OVG - AS 28, 373ff).
Die Kosten für die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit nach § 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EMVG (Fassung 1992) dürfen durch die Verordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 EMVG nicht in vollem Umfang als Beitrag auf die Senderbetreiber umgelegt werden; vielmehr ist das Allgemeininteresse an der Erfüllung dieser Aufgabe angemessen beitragsmindernd zu berücksichtigen.
Urteil des 6. Senats vom 22. November 2000 - BVerwG 6 C 8.99 -
I. VG Mainz vom 26.03.1997 - Az.: VG 7 K 2277/94.MZ -
II. OVG Koblenz vom 01.06.1999 - Az.: OVG 6 A 12506/97 -
Ein während des Laufs der Festsetzungsfrist für die Steuer erlassener Haftungsbescheid nach § 191 AO wird nicht dadurch rechtswidrig, dass die Steuer selbst nicht mehr innerhalb der Festsetzungsfrist festgesetzt wird.