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Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 879/06 vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verfahren, Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft, rechtliches Gehör
Stichwort:Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft
Leitsatz:Im Zulassungsverfahren ist grundsätzlich eine Anhörung des Beschwerdeführers zu der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht geboten. Gelegenheit zur Stellungnahme ist aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Betroffenen zu den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft jedoch dann zu geben, wenn darin Gesichtspunkte tatsächlicher Art oder Rechtsansichten geäußert werden, die zu einer Überraschungsentscheidung für den Beschwerdeführer führen könnten.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 879/06




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