JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Stellplatzpflicht
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | ausnahmsweise Zulassung, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Gebietscharakter, Recht auf Ablösung, Spielhalle, Stellplatzpflicht, Trading-Down-Effekt, Vergnügungsstätte |
| Stichwort: | Stellplatzpflicht |
| Leitsatz: | Können aufgrund eines einfachen Bebauungsplans, der keinen Gebietscharakter festsetzt, ausnahmsweise Spielhallen zugelassen werden, kommt es nicht auf die Bestimmung des tatsächlichen Gebietscharakters und ein Sich-Einfügen nach § 34 BauGB an, sondern darauf, ob eine Ermessensreduzierung auf Null für die Erteilung einer Ausnahme vorliegt. Bei ihrer Ermessensentscheidung darf die Bauaufsicht berücksichtigen, ob es weitere Spielhallen im Plangebiet gibt, ob mit der Zulassung zusätzlicher Spielhallen ein städtebaulich unerwünschter Trading-down-Effekt verbunden ist und ob die Stellplatzpflicht ohne Ablösung erfüllt werden kann. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 825/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO, VwGO, FGO, BGB |
| Schlagworte: | Stellplatz, Baugenehmigung, Bedingung, Bauherr, Vollmacht, Anschein, Duldung, Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht, Rechtsnachfolge, Stellplatzpflicht, Herstellung, Stellplatzablösung, Surrogat, Ablösebetrag, Sonderabgabe, Zweckverbindung, Leistungsbescheid, Rechtslage, maßgebliche, Widerspruchsbescheid, Zeitpunkt, maßgeblicher, Verwaltungsakt : Dauerwirkung, Wirkung, dauernde, Wirkung, zukünftige, Rechtswidrigkeit, nachträgliche, Rechtslage, künftige |
| Stichwort: | Stellplatzpflicht |
| Leitsatz: | 1. Bei der Stellplatzablösung ist maßgeblich die Sach- und Rechtlage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung; Änderungen zwischen Leistungs- und Widerspruchbescheid sind noch zu beachten, nicht hingegen Änderungen zwischen Widerspruchsbescheid und der letzten mündlichen Verhandlung. Ohne Bedeutung sind Rechtsänderungen, die zwar bereits verkündet sind, aber erst in der Zukunft in Kraft treten. 2. Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben vorbereitet, ausführt oder es vorbereiten bzw. ausführen lässt. Als Bauherr behandeln lassen muss sich auch, wer gegenüber der Baubehörde durch Einreichen des Bauantrags als Bauherr auftritt. 3. Der Ablösebetrag ist als Surrogat der Herstellung von Stellplätzen zweckgebunden. 4. Die Ablösepflicht nimmt nicht an der dinglichen Verpflichtung der Baugenehmigung teil. Sie ist unabhängig von der Person des Bauherrn oder Grundstückseigentümers. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 523/02 | |
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