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Stellplatz- und Ablösesatzung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 A 1584/08 vom 14.07.2009

Rechtsgebiete:Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Pohlheim, GG, HBO
Schlagworte:Ablösebetrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Herstellungskosten, Stellplatz- und Ablösesatzung, Stellplatzablösung, Stellplatzsatzung, Übermaßverbot
Stichwort:Stellplatz- und Ablösesatzung
Leitsatz:1. Die Regelung einer Stellplatz- und Ablösesatzung, nach der 100 % der Herstellungskosten sowie der Kosten der mittleren Bodenrichtwerte als Ablösebetrag veranlagt werden, verstößt weder gegen das Übermaßverbot noch gegen das Gleichbehandlungsgebot.

2. Weder die 60 %-Regelung, die auf die Fassung der HBO 1977 zurückgeht und die mit der HBO-Novellierung 1993 aufgehoben wurde, noch die in der Kommentarliteratur bevorzugte 80 %-Regelung der Höhe der Ablösebeträge sind wegen höherrangigen Rechts, insbesondere wegen des Übermaßverbotes, geboten.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 A 1584/08




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