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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11206/03.OVG vom 18.06.2004

Rechtsgebiete:PostPersRG, BLV, PostLV, Regeln zur Ausschreibung und Besetzung von Arbeitsplätzen im Unternehmen deutsche Telekom AG
Schlagworte:Deutsche Telekom AG, Umorganisation, amtsangemessene Beschäftigung, Versetzung, Umsetzung, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Ausschreibung, Anforderungsprofil, Stellenbesetzungsrichtlinie, Bildungsabschluss, Auswahlentscheidung, In-sich-Beurlaubung, Laufbahn, Laufbahnbefähigung, Laufbahnprinzip, Aufstieg, dienstliche Beurteilung, Einzelmerkmale, Gewichtung, Priorisierung, Qualifikationsvorsprung
Stichwort:Stellenbesetzungsrichtlinie
Leitsatz:Ungeachtet ihrer Privatisierung sind die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (hier: Deutsche Telekom AG) bei der Aufstellung entsprechender Anforderungsprofile für besetzbare Dienstposten an die Vorgaben des Laufbahnprinzips gebunden (hier zum Bildungsabschluss: "abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation"); daran ändert auch nichts die Möglichkeit einer In-sich-Beurlaubung des Beamten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11206/03.OVG




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