JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Stellenbesetzung
| Rechtsgebiete: | LBG |
| Schlagworte: | Stellenbesetzung, Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung, Verwirkung, Beurteilungsmaßstab, Arbeitsmenge, Pensenschlüssel |
| Stichwort: | Stellenbesetzung |
| Leitsatz: | 1. Die Verwirkung sowohl des materiellen Rechts auf Überprüfung und ggf. Änderung einer dienstlichen Beurteilung als auch des prozessualen Widerspruchsrechts und Klagerechts tritt ein, wenn der Beamte innerhalb eines längeren Zeitablaufs unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass gegenüber dem Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen (wie Urteil des Senats vom 26.09.1979 - IV 1204/78 -) 2. Einen Orientierungsrahmen dafür, wann der Dienstherr üblicherweise nicht mehr mit Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung zu rechnen braucht, liefert das Zeitintervall, in dem für den jeweils betroffenen Beamten eine Regelbeurteilung zu erstellen ist (hier: 3 Jahre). Dies gilt gleichermaßen für Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen. 3. Die Bewertung des Leistungsmerkmals "Arbeitsmenge" in einer dienstlichen Beurteilung darf nicht ausschließlich auf der Anwendung eines Pensenschlüssels (hier: Bad Nauheimer Pensenschlüssel für Gerichtsvollzieher) beruhen, sondern muss im Rahmen einer wertenden Betrachtung auch unterschiedlichen Arbeitssituationen der Beurteilten Rechnung tragen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 213/09 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, HBG, HVwVfG |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Bewerbungsverfahren, Stellenbesetzung, Verwaltungsverfahren |
| Stichwort: | Stellenbesetzung |
| Leitsatz: | Die im Auswahlverfahren gegenüber allen Bewerbern zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung schließt es nicht aus, dass der Dienstherr die Teilnahme einzelner Mitarbeiter ("Wunschkandidaten") an einem - im Ergebnis offenen - Auswahlverfahren besonders begrüßt. Die Besorgnis der Befangenheit nach § 21 HVwVfG kann erst in einem förmlich eingeleiteten Stellenbesetzungsverfahren geltend gemacht werden; allein die Absicht, sich auf eine noch auszuschreibende Stelle zu bewerben, genügt nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 B 2642/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NBG |
| Schlagworte: | Dienstpostenkonkurrenz, Organisationsermessen, Stellenbesetzung |
| Stichwort: | Stellenbesetzung |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 164/08 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, NPersVG |
| Schlagworte: | Diskriminierungsschutz, Eigenbetrieb, Elternzeit, Haushaltskonsolidierung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Missbrauchskontrolle, Stellenbesetzung, Stellenschaffung, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch |
| Stichwort: | Stellenbesetzung |
| Leitsatz: | Bei der Frage der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Jugend- und Auszubildendendenvertreters ist bei einer gegenüber dem Träger wirtschaftlich verselbstständigten Organisationseinheit (hier: kommunaler Eigenbetrieb) auf der Ebene der Entscheidung über die Mittelverwendung bzw. Stellenschaffung im Hinblick auf § 9 BPersVG bzw. § 58 NPersVG lediglich eine Missbrauchskontrolle vorzunehmen. Erst auf der zweiten Entscheidungsebene, nämlich derjenigen der Stellenbesetzung, kommt der in § 9 BPersVG bzw. § 58 NPersVG normierte qualifizierte Diskriminierungsschutz umfassend zum Tragen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 18 LP 7/05 | |
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