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Staudinger Gesetzeskommentar

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 189/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, ZPO, GG
Schlagworte:Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot
Stichwort:Staudinger Gesetzeskommentar
Leitsatz:1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08



BAG – Urteil, 2 AZR 296/04 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB
Stichwort:Staudinger Gesetzeskommentar
Leitsatz:Vereinbaren die Parteien unter Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, muss auch der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitnehmer vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einhalten (§ 622 Abs. 6 BGB iVm. § 89 Abs. 2 HGB analog).
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 296/04

BAG – Urteil, 1 AZR 254/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, KSchG
Schlagworte:Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Stichwort:Staudinger Gesetzeskommentar
Leitsatz:1. Sozialplanleistungen dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden. An dieser Rechtslage hat sich durch den zum 1. Januar 2004 neu eingeführten § 1a KSchG nichts geändert.

2. Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht. Das Verbot, Sozialplanleistungen von einem entsprechenden Verzicht abhängig zu machen, darf dadurch nicht umgangen werden.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 254/04

BAG – Beschluss, 1 ABR 64/03 vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, TVG, ArbGG
Schlagworte:Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Stichwort:Staudinger Gesetzeskommentar
Leitsatz:Bestimmt ein Tarifvertrag seinen fachlichen Geltungsbereich nicht durch die Angabe eines Wirtschaftszweigs, sondern durch die Mitgliedschaft im tarifschließenden Arbeitgeberverband, ist regelmäßig anzunehmen, dass sein Geltungsbereich sich über die tatsächlichen Mitgliedsunternehmen hinaus auf alle Unternehmen erstreckt, die Mitglieder des betreffenden Arbeitgeberverbands werden können.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 64/03


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