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Statthafttigkeit von Einwendungen bei der Vollstreckungsgegenklage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1393/03 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Bestimmtheit des Titels, Statthafttigkeit von Einwendungen bei der Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzbedürfnis
Stichwort:Statthafttigkeit von Einwendungen bei der Vollstreckungsgegenklage
Leitsatz:1. Der Einwand, der Titel sei zu unbestimmt, ist im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage nicht statthaft.

2. Bei zu unbestimmtem und daher nicht vollstreckbarem Titel ist die Vollstreckungsgegenklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses auch nicht mit materiellen Einwendungen zum Inhalt des Titels zulässig.

3. Zu den Anforderungen an der Bestimmtheit des Titels.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1393/03




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