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Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 18 Ta 6/08 vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde, Beschwerde gegen Rubrumsberichtigung
Stichwort:Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde
Leitsatz:Ein Beschluss, mit dem das Arbeitsgericht dem Antrag des Klägers auf Berichtigung des Beklagtenrubrums entspricht, kann nicht mit einer Beschwerde angefochten werden. Eine gleichwohl erhobene Beschwerde gegen den Beschluss ist nicht statthaft.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 18 Ta 6/08




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