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Statthaftigkeit der Revision

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 13.05 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:VwGO, TKG 2004, PostG
Schlagworte:Streitigkeit nach dem Postgesetz, Urteil des Verwaltungsgerichts, Ausschluss der Berufung, Zulassung der Revision, Bindungswirkung der Revisionszulassung, Statthaftigkeit der Revision
Stichwort:Statthaftigkeit der Revision
Leitsatz:1. In Regulierungsstreitigkeiten nach dem Postgesetz ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht durch Gesetz ausgeschlossen.

2. Die Bindungswirkung der Revisionszulassung nach § 132 Abs. 3 VwGO beschränkt sich auf die Zulassungsentscheidung und erstreckt sich nicht auf die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 13.05




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