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Standsicherheit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11507/06.OVG vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:LBauO, POG
Schlagworte:Abbruch, Abwehrmaßnahme, Auftragsvergabe, Bauaufsichtsbehörde, Bauherr, Beweisaufnahme, Baukörper, Böschung, Böschungskante, Böschungsbruch, Durchführung, Erdbetonschreiben, Ersatzvornahme, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenlage, gestrecktes Verfahren, gegenwärtige Gefahr, Großversuch, Gutachter, Hang, Hangbewegung, Hangbruch, Hangkräfte, Hangriss, Hangsanierung, Hangstabilität, Hangverformung, Hydrozementationsverfahren, Kohäsion, Kollaps, Kosten, Kostenanforderung, Kostenbescheid, kritische Situation, Maßnahme, öffentliche Sicherheit, Prognose, Rechenmodell, Reibungswinkel, Rutschfuge, Rutschung, Sanierungsplanung, Sanierungsvariante, Scherfestigkeit, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, Standsicherheit, Standsicherheitsberechnung, Überprüfung, Verantwortlichkeit, Verformung, Verhältnismäßigkeit, vertretbare Handlung, Verwaltungsakt, Vollstreckungsmaßnahme, voraussichtliche Kosten, Wichte, Zwangsmittel
Stichwort:Standsicherheit
Leitsatz:1.) Zu den Voraussetzungen einer Hangsanierung im Wege der sofortigen Ersatzvornahme nach einem Hangbruch.

2.) Die Kosten für eine im Wege der sofortigen Ersatzvornahme durchgeführte Hangsanierung nebst Sanierungsplanung dürfen den nach § 54 Abs. 2 LBauO Verantwortlichen auferlegt werden, wenn der Hangrutsch durch Bauarbeiten auf dem Grundstück ausgelöst wurde.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11507/06.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 8/07 vom 18.05.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, UVPG
Schlagworte:Eiswurf, Genehmigungsvorbehalt, Lärm, Schattenwurf, Standsicherheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Windenergie, Windkraft
Stichwort:Standsicherheit
Leitsatz:1. Die Faustformel, nach der eine Belästigung durch den zu erwartenden periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen dann als zumutbar für die Nachbarschaft gilt, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Stunden im Jahr (entsprechend einer realen Einwirkungsdauer von 8 Stunden im Jahr) und nicht mehr als 30 Minuten am Tag beträgt, darf nicht nach Art eines Rechtssatzes angewandt werden; entscheidend sind die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles.

2. Zur Problematik von Zuschlägen im Rahmen der Schallimmissionsprognose bei der Genehmigung von Windenergieanlagen.

3. Zur Anwendung der Übergangsvorschriften des § 67 BImSchG beim Wechsel vom baurechtlichen in das immissionsschutzrechtliche Verfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 8/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 35/04 vom 23.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-BauO, BauGB
Schlagworte:Windenergie, Windenergie-Anlage, Standsicherheit, Baugenehmigung, Interessenabwägung, Nachbarschutz, Turbulenzintensität, Risikoverteilung
Stichwort:Standsicherheit
Leitsatz:1. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA (Standsicherheit) kann eine nachbarschützende Funktion zukommen.

2. Wer in einem Windpark eine Anlage errichtet, kann nicht darauf vertrauen, diese werde auf Dauer den bestehenden örtlichen Windverhältnissen unverändert ausgesetzt bleiben. Etwas Anderes gilt allerdings, wenn die Standorte in einem Bauleitplan verbindlich festgelegt sind. In diesen Fällen ist im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA gerechtfertigt, das Überschreiten der vorausgesetzten Turbulenzintensität allein der Anlage zuzurechnen, die als letzte errichtet wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 35/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 37/04 vom 23.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-BauO, BauGB
Schlagworte:Windenergie, Windenergie-Anlage, Standsicherheit, Baugenehmigung, Interessenabwägung, Nachbarschutz, Turbulenzintensität, Risikoverteilung
Stichwort:Standsicherheit
Leitsatz:1. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA (Standsicherheit) kann eine nachbarschützende Funktion zukommen.

2. Wer in einem Windpark eine Anlage errichtet, kann nicht darauf vertrauen, diese werde auf Dauer den bestehenden örtlichen Windverhältnissen unverändert ausgesetzt bleiben. Etwas Anderes gilt allerdings, wenn die Standorte in einem Bauleitplan verbindlich festgelegt sind. In diesen Fällen ist im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA gerechtfertigt, das Überschreiten der vorausgesetzten Turbulenzintensität allein der Anlage zuzurechnen, die als letzte errichtet wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 37/04


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