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Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10351/07.OVG vom 05.11.2007

1) Ein zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB kann durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Gestalt eines Einzelhandels- oder Zentrenkonzepts festgelegt werden.

2) Zur Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts

3) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.d. Regel anzunehmen; insoweit kann auf die Regelungssystematik des § 11 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauNVO zurückgegriffen werden.

4) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpflichtung der Gemeinde, in Plangebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB und bezüglich privilegierter Außenbereichsvorhaben ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen, lässt sich grundsätzlich auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10039/07.OVG vom 15.06.2007

Von der Ausnahmeermächtigung für baugebietswidrige Vorhaben nach § 1 Abs. 10 BauNVO kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn die vorhandene bauliche Anlage (hier Diskothek in einem Industriegebiet) bereits vor der Festsetzung baugebietswidrig war, jedoch Bestandsschutz aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung genießt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11488/04.OVG vom 21.01.2005

1. Durch die Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen statt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren werden Dritte nicht in ihren Rechten verletzt (Abgrenzung zu OVG RhPf, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG -).

2. Zu den Anforderungen an eine Lärmprognose für Windkraftanlagen (im Anschluss an OVG NW, Urteil vom 18. November 2002, NVwZ 2003, 756).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10949/04.OVG vom 14.09.2004

Können bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, darf sie gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz nur gestattet werden, wenn sie als sehr seltenes Ereignis wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar ist.

Das gilt grundsätzlich für die zum überlieferten kulturellen Brauchtum zählenden Karnevalsveranstaltungen sowie Musikveranstaltungen aus Anlass einer Kirmes, wenn deren Gesamtzahl - bezogen auf einen Veranstaltungsort - nicht mehr als fünf pro Jahr beträgt. Die im Laufe eines Jahres zu erwartenden sehr seltenen Ereignisse sind auf die Veranstaltungsorte, die sich dafür innerhalb einer Ortsgemeinde, eines Ortsteils oder eines Ortsbezirks in vergleichbarer Weise eignen, aufzuteilen.

Aufgrund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten dürfen Musikdarbietungen unter Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) in der Regel allenfalls bis 24.00 Uhr zugelassen werden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 2312/02 vom 29.11.2002

1. § 34 Abs. 2 BNatSchG n. F. ist auf ein Projekt außerhalb eines Vogelschutzgebiets nur anwendbar, wenn das Projekt auf den geschützten Raum selbst einwirkt. Gefährdungen, denen die geschützten Vögel ausschließlich an dem Projekt ausgesetzt sind (hier: Kollisionsgefahr mit einer Schrägseilbrücke), sind nicht am Schutzregime des § 34 Abs. 2 BNatSchG zu messen.

2. Bei der Planfeststellung für den Bau einer Brücke im Rahmen einer grenzüberschreitenden Landesgartenschau können verschiedene Brückenkonstruktionen (Bogenbrücke, Hängeseilbrücke, Schrägseilbrücke) Alternativen im Sinne des fachplanerischen Abwägungsgebots sein.

3. Es kann abwägungsfehlerfrei sein, wenn sich die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Alternativenprüfung aus gestalterischen, funktionalen, interkommunalen und grenzüberschreitenden Erwägungen für eine Brückenkonstruktion entscheidet, die ein höheres Kollisionsrisiko für Vögel aufweist als andere Brückenkonstruktionen

4. Im Rahmen des Vermeidungs-/Minimierungsgebots nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kann nicht auf die Möglichkeit einer alternativen Brückenkonstruktion mit einem geringeren Kollisionsrisiko für Vögel verwiesen werden.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 3202/98 vom 10.09.2002

1. Die Anschlussberufung bedurfte schon vor Inkrafttreten des § 127 Abs. 4 VwGO keiner Zulassung. Mit diesem Rechtsmittel kann der Berufungsbeklagte seine Verpflichtungsklage in vollem Umfang weiterverfolgen, wenn der Berufungskläger mit seiner zugelassenen Berufung die in erster Instanz unter teilweiser Klageabweisung ausgesprochene Verpflichtung zur Neubescheidung des Berufungsbeklagten angreift.

2. Ein bedarfsgerecht gegliedertes leistungsfähiges Krankenhausangebot i.S.d. § 17 Abs. 4 HKHG in einem Versorgungsgebiet kann auch durch verfügbare Bettenkapazitäten außerhalb dieses Gebiets gelegener Krankenhäuser sichergestellt werden, soweit diese leicht erreichbar und nicht der Grundversorgung zugeordnet sind.

3. Die derzeitige hessische Krankenhausplanung auf dem Gebiet der Herzchirurgie ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 18 U 58/07 vom 19.02.2008


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