1. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen oder kostenpflichtigen Einträgen haben sich durch das neue UWG nicht verschärft.
2. Die Entscheidung über die Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien mit § 7 BORA ist der Herausgeberin nicht zuzumuten.
1. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen oder kostenpflichtigen Einträgen haben sich durch das neue UWG nicht verschärft.
2. Die Entscheidung über die Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien mit § 7 BORA ist der Herausgeberin nicht zuzumuten.