JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Städtebaulicher Vertrag
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Windenergieanlagen, städtebaulicher Vertrag |
| Stichwort: | Städtebaulicher Vertrag |
| Leitsatz: | Wenn ein Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet auf zur Nutzung vorgesehenen Flächen vertraglich gesicherten Flächen geltend macht, ist die Gemeinde verpflichtet, das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen. Ein städtebaulicher Vertrag, den die Gemeinde mit einem Interessenten abschließt, ist nur zulässig, wenn eine vorweggenommene Abwägung dem Abwägungsgebot entspricht, insbesondere die von diesem vorgesehenen Standorte Gegenstand einer städtebaulichen Abwägung sind; eine Auswahl lediglich nach wirtschaftlichen Kriterien und die Übernahme der von dem ausgewählten Interessenten genannten Standorten in die Planung unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit ohne eigene städtebauliche Abwägung ist fehlerhaft. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 188/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BNatSchG, BauNVO, BauO Bln, DSchG Bln, VO über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, förmliche Bürgerbeteiligung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltprüfung, Planrechtfertigung, Vollzugsunfähigkeit, Erhaltungsverordnung, Kerngebiet, teilweise unzulässige Festsetzung, Funktion als unverzichtbare Verkehrsfläche, Unzulässigkeit vertraglicher Regelung, Verkehrsbelange, (zulässige) Begrenzung der Stellplatzzahl, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, Eingriffsregelung nach dem BNatSchG, städtebaulicher Vertrag, Belange des Denkmalschutzes, Gestaltung des Ortsbildes, Erhaltungsrecht, Rücksichtnahmegebot, Abstandsflächenunterschreitung, Maß der baulichen Nutzung, Überschreitung der Obergrenze, Ermittlung der Geschossflächenzahl, (unzulässige) Einbeziehung notwendiger Erschließungsflächen, besondere städtebauliche Gründe, allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Beeinträchtigung, Indizwirkung der Abstandsflächenunterschreitung, ausreichende Beleuchtung mit Tagslicht, Schutzniveau bei Hotelräumen, Einfluss auf das Abwägungsergebnis, Gesamtunwirksamkeit |
| Stichwort: | Städtebaulicher Vertrag |
| Leitsatz: | 1. Die Festsetzung einer bisher als öffentliches Straßenland gewidmeten Fläche als für die Bebauung vorgesehene Fläche im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 und § 7 BauNVO (Kerngebiet) statt als Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ist unzulässig, wenn die Fläche weiterhin ausschließlich Verkehrszwecken dienen soll. 2. Flächen, die nach ihrem Zweck nicht für eine Bebauung vorgesehen sind, weil sie der straßenmäßigen Erschließung des Baugrundstücks dienen, dürfen bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche nach § 19 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 BauNVO nicht mit einbezogen werden. 3. Die Unterschreitung der vor den Außenwänden von Gebäuden freizuhaltenden Abstandsflächen indiziert eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, die der Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (§ 17 Abs. 1 BauNVO) entgegensteht. 4. Ergeben sich durch Festsetzungen eines Bebauungsplans geringere Abstandsflächen (§ 6 Abs. 8 BauO Bln), müssen deren Auswirkungen auf die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts in der Abwägung berücksichtigt werden. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 3.07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Änderungssatzung, Normenkontrolle, Änderung, Änderungsplanung, Änderungsplan, Industriegebiet, Diskothek, Vergnügungsstätte, kerngebietstypische Vergnügungsstätte, Beteiligung, Auslegung, Änderung, Ergänzung, Klarstellung, Stellungnahme, Prüfung, Mitteilung, Bekanntmachung, Kennzeichnung, Planerforderlichkeit, privates Interesse, städtebauliche Zielsetzung, planungsrechtliche Sicherung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit, Standort, Arbeitsplätze, Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit, Marktanpassung, Zweckbestimmung, Baugebiet, Gemengelage, Verkehr, Verkehrszunahme, Arbeitnehmerschutz, Zuwegung, Zufahrt, Abwägung, Konfliktbewältigung, städtebaulicher Vertrag |
| Stichwort: | Städtebaulicher Vertrag |
| Leitsatz: | Von der Ausnahmeermächtigung für baugebietswidrige Vorhaben nach § 1 Abs. 10 BauNVO kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn die vorhandene bauliche Anlage (hier Diskothek in einem Industriegebiet) bereits vor der Festsetzung baugebietswidrig war, jedoch Bestandsschutz aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung genießt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10039/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BGB, GVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Angemessenheit, Erschließungsvereinbarung, Koppelungsverbot, städtebaulicher Vertrag |
| Stichwort: | Städtebaulicher Vertrag |
| Leitsatz: | Gegenstand einer vertraglichen Regelung zwischen einer Gemeinde und einem Grundstückseigentümer kann - unabhängig von ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung - auch eine von den einschlägigen Bebauungsplänen abweichende, aufgelockertere Bebauung sein. Die Beurteilung der Angemessenheit der in einem städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen ist an den gesamten Umständen auszurichten. Dies erfordert eine einheitliche Betrachtung der Interessen aller am Vertrag Beteiligten. Zum sog. Koppelungsverbot bzw. dem Verbot des Verkaufs von Hoheitsrechten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 170/04 | |
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