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Städtebaulicher Entwicklungsbereich

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 6.01 vom 17.05.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, WertV
Schlagworte:Vorauszahlungsbescheid, Ausgleichsbetrag, Sanierungsgebiet, Entwicklungssatzung, städtebaulicher Entwicklungsbereich, Verkehrswert, Entwicklungsstufe, Kaufpreisvereinbarung, Anfangswert, entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert, unbeplanter Innenbereich, Bebauungszusammenhang, Bestandsschutz, tatsächlich vorhandene Bebauung, Konversionsfläche, militärisch genutztes Gelände.
Stichwort:Städtebaulicher Entwicklungsbereich
Leitsatz:1. Eine Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB kann bereits verlangt werden, wenn für ein entwicklungskonformes Vorhaben, dessen planungsrechtliche Zulässigkeit zweifelhaft ist, eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist.

2. Bei der Ermittlung des Anfangswertes für den Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Entwicklungsbereich ist im Regelfall nach den Grundsätzen der WertV zu verfahren; ein Abstellen auf den gezahlten Kaufpreis ist grundsätzlich unzulässig.

3. Der Käufer eines Grundstücks im Entwicklungsbereich handelt nicht treuwidrig, wenn er der Gemeinde gegenüber geltend macht, der Anfangswert sei höher als im Genehmigungsverfahren nach § 145 BauGB angenommen.

4. Der Wertermittlungsspielraum der Gemeinde erstreckt sich nicht auf die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung. Das Verwaltungsgericht muss deshalb bei seiner Überprüfung der Wertermittlung insbesondere die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks klären.

5. Auch ein Gebäude, das wegen der Aufgabe der militärischen Nutzung seinen Bestandsschutz verloren hat, kann für die Beurteilung, ob ein Grundstück zum unbeplanten Innenbereich gehört, berücksichtigt werden müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 6.01



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 10.99 vom 19.04.1999

Rechtsgebiete:BauGB 1986, BauGB 1998, StBauFG
Schlagworte:Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Erweiterung, Rechtsverordnung der Landesregierung, Überleitungsrecht.
Stichwort:Städtebaulicher Entwicklungsbereich
Leitsatz:Leitsatz:

Ein durch Rechtsverordnung der Landesregierung unter Geltung des Städtebauförderungsgesetzes (StBauFG) förmlich festgelegter städtebaulicher Entwicklungsbereich konnte, solange die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen war, gemäß § 245 Abs. 9 BauGB 1986 (jetzt: § 235 Abs. 1 Satz 2 BauGB 1998) nach Maßgabe der §§ 53 und 1 StBauFG durch Änderungsverordnung erweitert werden.

Beschluß des 4. Senats vom 19. April 1999 - BVerwG 4 BN 10.99

I. VGH Kassel vom 27.11.1998 - Az.: VGH 4 N 2152/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 10.99

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 22.98 vom 08.07.1998

Rechtsgebiete:VwGO, BGB, BeamtVG
Schlagworte:Städtebaulicher Entwicklungsbereich, bebauter Bereich, Umstrukturierung, Vermögenszuordnung, Restitution.
Stichwort:Städtebaulicher Entwicklungsbereich
Leitsatz:Leitsätze:

Als Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB kann auch eine Fläche mit vorhandener Bebauung festgelegt werden, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll.

Für die Zulässigkeit der Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs gemäß § 165 BauGB ist es ohne Bedeutung, ob ein Rückübertragungsanspruch der Gemeinde nach dem Einigungsvertrag (Art. 21 Abs. 3 Halbs. 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 Halbs. 1, Restitution) in bezug auf die Grundstücke des Entwicklungsbereichs gemäß § 11 Abs. 2 des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) ausgeschlossen wäre.

Beschluß des 4. Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 22.98 -

I. OVG Berlin vom 28.11.1997 - Az.: OVG 2 A 7.94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 22.98

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 4.98 vom 31.03.1998

Rechtsgebiete:GG, BauGB, VwGO
Schlagworte:Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, städtebaulicher Entwicklungsbereich, Enteignungsvoraussetzungen, Enteignungsbefugnis, Planungsalternativen, Alternativstandort, Abwägung, Fehlgewichtigung, aktenwidrige Sachverhaltsfeststellung.
Stichwort:Städtebaulicher Entwicklungsbereich
Leitsatz:Leitsatz:

Die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten kann im Einzelfall unzulässig sein, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Maßnahme nicht erfordert, weil eine Planungsalternative vorhanden ist.

Beschluß des 4. Senats vom 31. März 1998 - BVerwG 4 BN 4.98 -

I. VGH Mannheim, Urteil vom 21.10.1997 - Az.: VGH 8 S 1897/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 4.98


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