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städtebauliche Entwicklung und Ordnung

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EN 944/03 vom 16.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, ROG, GG
Schlagworte:Bebauungsplan, Sondergebiet, Windkraftanlage, Windfarm, Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Nutzungsberechtigung, Bauvorbescheid, Erfolgsaussichten, Hauptsache, Folgenabwägung, städtebauliche Entwicklung und Ordnung, Planungserfordernis, Planungsermessen, überbaubare Grundstücksfläche, Landschaftsbild, Naturschutz, Landschaftspflege, Planverfahren, städtebaulicher Vertrag, Anpassungsgebot, Ziele der Raumordnung, Regionaler Raumordnungsplan, Vorranggebiet, Eignungsgebiet, Förderpflicht, Begrenzung, Anlagenstandorte, Verhinderungsplanung, Abwägungsgebot, Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit, Abwägungsvorgang, Auswirkung, Abwägungsergebnis, Möglichkeit, Einfluss, Sachverhaltsaufklärung, Stellungnahme, Beteiligter, Gewissheit, notwendiges Abwägungsmaterial, Belang
Stichwort:städtebauliche Entwicklung und Ordnung
Leitsatz:1. Eine Gemeinde ist verpflichtet, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen.

2. Macht eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend, kann die Gemeinde verpflichtet sein, die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, um das Nutzungsinteresse der Gesellschaft in ihre Abwägung einstellen zu können.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EN 944/03



THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 N 501/01 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, Rechtsverletzung, interkommunales Abstimmungsgebot, Abwägungsgebot, Auswirkungen, städtebauliche Entwicklung und Ordnung, Belang, öffentlich, privat, Mittelzentrum, Raumordnung, Landesplanung
Stichwort:städtebauliche Entwicklung und Ordnung
Leitsatz:Zur Antragsbefugnis in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, mit dem sich eine Gemeinde mit zentralörtlicher Funktion gegen die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde ohne zentralörtliche Funktion wendet.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 N 501/01


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