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städtebaulich bedeutsame Gründe

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 1.06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:GG, BauGB, BauNVO
Schlagworte:diplomatische Einrichtung, türkisches Konsulat, terroristische Anschläge, Gebot der Rücksichtnahme, städtebaulich bedeutsame Gründe, unzumutbare Störungen, Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung
Stichwort:städtebaulich bedeutsame Gründe
Leitsatz:Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft einer diplomatischen Einrichtung durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen, die bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) verletzt, zu berücksichtigen sind.

Auch wenn bei Erteilung der Baugenehmigung für eine diplomatische Einrichtung die Gefahr von Anschlägen als unwahrscheinlich einzuschätzen ist, muss sich die Baugenehmigungsbehörde vergewissern, dass bei einer geänderten Einschätzung der Sicherheitslage die dann zu erwartenden Gefahren für die Einrichtung und ihre Umgebung unter Wahrung des Rücksichtnahmegebots durch zusätzliche Maßnahmen beherrscht werden können.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 1.06




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