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Stadthalle

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 490/08 vom 16.09.2008

Rechtsgebiete:GG, PartG, Benutzungssatzung
Schlagworte:öffentliche Einrichtung, Stadthalle, Zweck, Satzung, Satzungsänderung, Zulassungsantrag, Nutzungsrecht, Zulassungsanspruch, politische Partei, Bundesparteitag, Satzungsänderung, Gleichbehandlung, intertemporales Verwaltungsrecht
Stichwort:Stadthalle
Leitsatz:1. Eine politische Partei hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für die Durchführung eines Bundesparteitages, wenn der durch Satzung geregelte Nutzungszweck nach Stellung des Zulassungsantrages für alle politischen Parteien auf die Durchführung von Landesparteitagen begrenzt wird.

2. Die Antragstellung allein begründet keine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition, aus der ein Anspruch auf Entscheidung ohne Berücksichtigung der nach Antragstellung eingetretenen Änderung der Rechtslage hergeleitet werden kann.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 490/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 OB 231/07 vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:GVG, VwGO
Schlagworte:bürgerlichrechtlich, Eigengesellschaft, juristische Person, öffentlich-rechtlicher Rechtsstreit, öffentliche Einrichtung, Privatrecht, Rechtsweg, Stadthalle, Zugang, Verwaltungsrechtsweg
Stichwort:Stadthalle
Leitsatz:Für einen Rechtsstreit auf Zutritt zu einer gemeindlichen Einrichtung, der gegen eine mit dem Betrieb der Einrichtung beauftragte juristische Person des Privatrechts gerichtet ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beklagte/Antragsgegnerin (Eigengesellschaft der Gemeinde) durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist (hier verneint).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 OB 231/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11392/03.OVG vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:GemO, VwGO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung, Finanzierung, Investor, Zuschüsse, Verträge, Vollzug, Stadtrat, Oberbürgermeister, Gesellschaft, Leasing, einstweilige Anordnung, Unterlassen, vollendete Tatsachen, Zulässigkeit, 2-Monats-Frist, Bürgerentscheid
Stichwort:Stadthalle
Leitsatz:1. Zur Sicherung der Rechte eines Bürgerbegehrens vor der Schaffung vollendeter Tatsachen durch Abschluss von Verträgen mit Dritten vor Durchführung eines beantragten Bürgerentscheids.

2. Zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens (Entscheidung über die Errichtung einer "öffentlichen Einrichtung") kann auch eine Finanzkonstruktion zur Erstellung des Projekts durch private Gesellschaften ohne Beteiligung der Kommune sein, wenn durch zugesagte langjährige "Zuschüsse" die Kommune im Ergebnis das Vorhaben wirtschaftlich trägt.

3. Zur Qualifizierung von Beschlüssen des Gemeinderats, die geeignet sind, die 2-Monats-Ausschlussfrist für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auszulösen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11392/03.OVG


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