Der bodenreformrechtliche Zugriff auf das Eigentum an einem Landgut erstreckte sich nicht auf Vermögenswerte des Enteigneten, die keinen wirtschaftlichen Bezug zu dem Gut aufwiesen.
Urteil des 7. Senats vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 34.97 -
I. VG Gera vom 22.10.1996 - Az.: VG 3 K 521/94 GE -