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THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 ZKO 610/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:AO, ThürKAG
Schlagworte:Adressat, Auslegung, ausstellende Behörde, Behörde, Beitrag, Beitragsbescheid, Beitragsschuldverhältnis, Berichtigungsbescheid, Bestandskraft, Dienststelle, Doppelbelastung, Doppelveranlagung, Eigenbetrieb, Einmaligkeit der Beitragserhebung, endgültig, Ergänzung, Erhebungspflicht, Erstbescheid, Nachforderung, Nacherhebung, objektiver Erklärungswert, Rücknahme, sachliche Beitragspflicht, Stadt, Stadtverwaltung, Vergleich, Vertrauensschutz, Verwaltungsträger, Beitragsrecht
Stichwort:Stadt
Leitsatz:1. Wenn ein erster Beitragsbescheid die entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe nicht ausschöpft, ist nach Thüringer Landesrecht eine Nacherhebung bis zur Höhe der Beitragsschuld regelmäßig zulässig; weder der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung noch die Bestandskraft des ursprünglichen Beitragsbescheids stehen einer solchen Nacherhebung entgegen.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Beitragsbescheid der einvernehmlichen endgültigen Beilegung eines Streits über die Höhe der Beitragspflicht dient oder ein entsprechender Bindungswille des Einrichtungsträgers eindeutig und unmissverständlich im Sinne einer Zusicherung erklärt wird (im konkreten Fall verneint).

3. Zur Nichtigkeit eines Beitragsbescheids, der den Eindruck erweckt, er sei von einem Eigenbetrieb der Stadt erlassen worden.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 610/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 37/07 vom 06.12.2007

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Irreführung, Gemeinde, Stadt, Kommune, Werbung, Bestattungsunternehmen, Pietät, Bestatter, Bestattung, Beerdigung, Unternehmen
Stichwort:Stadt
Leitsatz:1. Die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde ist wettbewerbsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob in der Werbung oder sonstigen Darstellung des kommunalen Wirtschaftsunternehmens ein irreführender Eindruck erweckt oder der Verkehr in sonstiger Weise unsachlich beeinflusst wird.

2. Zur Frage, wann ein kommunales Bestattungsunternehmen ("Städtische Pietät") den irreführenden Eindruck hoheitlichen Handelns erweckt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 37/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 30/07 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verkehrssicherungspflicht, Baumschau, Baum, Bäume, Stadt, Gemeinde, Hubwagen, Ursächlichkeit, Darlegungslast, Beweislast, Auto, Schaden
Stichwort:Stadt
Leitsatz:1. Auch bei den Anforderungen an die regelmäßig von den Gemeinden etc. als Trägern der Verkehrssicherungspflicht durchzuführende Inaugenscheinnahme von Straßenbäumen ("Baumschau") ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit und finanziellen Machbarkeit zu berücksichtigen.

2. Allein aus der Höhe einer Platane (hier: 15 Meter) folgt beim Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für etwaige Schadhaftigkeit noch nicht die Verpflichtung, die Inaugenscheinnahme mittels eines Hubwagens vorzunehmen.

3. Die Darlegungs- und Beweislast, dass das Unternehmen einer "Baumschau" mittels eines Hubwagens für den Schadenseintritt ursächlich war, liegt beim Geschädigten. Beweiserleichterungen kommen ihm jedenfalls dann nicht zugute, wenn lediglich ein Ast von 75 cm Länge und 3,5 cm Dicke herabgestürzt ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 30/07


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