JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Staatsanwaltschaft
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Zustellung, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender |
| Stichwort: | Staatsanwaltschaft |
| Leitsatz: | Die Anordnung der förmlichen Zustellung des die bedingte Entlassung eines Verurteilten aus der Strafhaft gemäß § 454 StPO i. V. m. § 57 StGB anordnenden Beschlusses obliegt gemäß § 36 Abs. 1 StPO dem Vorsitzenden, der sich dieser Aufgabe nicht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 StPO durch Übergabe des Beschlusses an die Staatsanwaltschaft entledigen kann. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 162/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Staatsanwaltschaft, Verfahrensregister, Register, Datenlöschung, Daten, Speicherung, Löschung, Datenschutz, Straftat |
| Stichwort: | Staatsanwaltschaft |
| Leitsatz: | 1. § 489 II StPO setzt eine Einzelfallprüfung voraus, in der insbesondere der konkrete Tatvorwurf, die konkret geführten Ermittlungsmaßnahmen sowie die hieraus resultierende Rechtsbeeinträchtigung des (früheren) Beschuldigten eine Rolle spielen müssen. 2. Der Maßstab der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung der personenbezogenen Daten im Sinne des § 489 II StPO muss dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht werden. Darüber hinaus darf auf Grund des sog. Zweckbindungsgrundsatzes die speichernde Stelle nur die Daten speichern, die für ihre Aufgabenerfüllung geeignet und erforderlich sind. Ferner sind mögliche mildere Rechtsbeeinträchtigungen in den Abwägungsprozess einzustellen. 3. Bei einer Speicherung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der bloßen Vorgangsverwaltung im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ist nicht erkennbar, wieso nach einer Einstellung gemäß § 170 II StPO der früher erhobene Vorwurf der Begehung einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen werden muss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 48/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Staatsanwaltschaft, Verfahrensregister, Register, Datenlöschung, Daten, Speicherung, Löschung, Datenschutz, Straftat |
| Stichwort: | Staatsanwaltschaft |
| Leitsatz: | 1. § 489 II StPO setzt eine Einzelfallprüfung voraus, in der insbesondere der konkrete Tatvorwurf, die konkret geführten Ermittlungsmaßnahmen sowie die hieraus resultierende Rechtsbeeinträchtigung des (früheren) Beschuldigten eine Rolle spielen müssen. 2. Der Maßstab der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung der personenbezogenen Daten im Sinne des § 489 II StPO muss dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht werden. Darüber hinaus darf auf Grund des sog. Zweckbindungsgrundsatzes die speichernde Stelle nur die Daten speichern, die für ihre Aufgabenerfüllung geeignet und erforderlich sind. Ferner sind mögliche mildere Rechtsbeeinträchtigungen in den Abwägungsprozess einzustellen. 3. Bei einer Speicherung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der bloßen Vorgangsverwaltung im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ist nicht erkennbar, wieso nach einer Einstellung gemäß § 170 II StPO der früher erhobene Vorwurf der Begehung einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen werden muss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 47/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Anklageerhebung, Zuständigkeit, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft |
| Stichwort: | Staatsanwaltschaft |
| Leitsatz: | Die Staatsanwaltschaft kann grundsätzlich auswählen, bei welchem von mehreren nach den §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie die Anklage erheben will. Sie darf lediglich ihre Auswahl nicht auf unsachliche, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernende Erwägungen stützen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 319/07 | |
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