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Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 31.03 vom 18.11.2004

Das Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG auch dann, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt eines Elternteils in Deutschland seit acht Jahren nur deshalb kurzfristig unterbrochen war, weil er den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (hier: Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis) um wenige Tage verspätet gestellt hat.

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