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Staatsangehörigkeitserwerb

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 2.98 vom 18.12.1998

Rechtsgebiete:GG, RuStAG, BGB
Schlagworte:Adoption, Annahme als Kind, Annahmeantrag, Annahmeverfahren, Erwachsenenadoption, Gleichheitssatz, minderjährige Ausländer, notarielle Beurkundung, Staatsangehörigkeitserwerb, Volljährigenadoption, Vormundschaftsgericht.
Stichwort:Staatsangehörigkeitserwerb
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zeitpunkt des Annahmeantrages im Sinne von § 6 Satz 1 RuStAG ist der Zeitpunkt, in dem der Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird.

2. Es verstößt auch im Fall einer Adoption nach § 1772 BGB nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß ein erwachsener Ausländer anders als ein minderjähriger mit seiner Adoption durch einen Deutschen nicht kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.

Urteil des 1. Senats vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 -

I. VG München vom 25.11.1996 - Az.: VG M 25 K 96.520 -
II. VGH München vom 30.10.1997 - Az.: VGH 5 B 97.560 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 2.98




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