JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > staatliche Reserve
| Rechtsgebiete: | GG, MOG, MGV, ZAV, VO (EWG) Nr. 3950/92 |
| Schlagworte: | Milch, Milchquote, Milch-Garantiemenge, Referenzmenge, staatliche Reserve, Abzug zugunsten der staatlichen Reserve, Zusatzabgabenverordnung, Verordnungsermächtigung, Zitiergebot, Bestimmtheitsgebot bei Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Eigentum, Eigentumsschutz für Gewerbebetrieb |
| Stichwort: | staatliche Reserve |
| Leitsatz: | 1. Verweist eine gesetzliche Verordnungsermächtigung auf europäisches Gemeinschaftsrecht in seinem jeweiligen Bestande, so macht es sich von der Bestimmtheit des in Bezug genommenen Gemeinschaftsrechts abhängig. Wird das Gemeinschaftsrecht geändert und nimmt seine Bestimmtheit dabei ab, so verringert sich auch die Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung, die darauf Bezug nimmt. 2. Die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge nimmt am Eigentumsschutz des Betriebes teil. Die Referenzmenge als solche genießt auch dann keinen darüber hinausgehenden Eigentumsschutz, wenn sie flächenlos verpachtet wird. 3. Wird ein Teil der einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeteilten Referenzmenge entzogen, so wird das Eigentum an dem Betrieb auch dann beeinträchtigt, wenn die zur Milcherzeugung geschaffenen sächlichen Betriebsmittel vorübergehend nicht oder nicht vollständig zur Milcherzeugung genutzt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.03 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 3950/92, VO (EWG) Nr. 536/93, MGV |
| Schlagworte: | Milchgarantiemenge, Milchquote, Pachtverhältnis, Beendigung des, Pächterschutz, staatliche Reserve, Flächenbindung, Grundsatz der, Betriebsbindung, Grundsatz der |
| Stichwort: | staatliche Reserve |
| Leitsatz: | Der Übergang einer Milchreferenzmenge auf den Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses setzt nach Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor voraus, dass entweder der Verpächter oder der neue Pächter, an den der Verpächter die Pachtfläche alsbald wieder verpachtet, selbst Milcherzeuger ist (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - Rs. C-401/99 -). Aus dem Grundsatz der Flächenbindung von Milchreferenzmengen ergibt sich nicht, dass der ausscheidende Pächter mit dem Besitz an den Pachtflächen in jedem Falle zugleich einen dieser Fläche entsprechenden Teil seiner Referenzmenge verliert, soweit ihm nicht der Pächterschutz zugute kommt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 48.02 | |
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