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Squeeze-out

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 7/09 vom 06.04.2009

Rechtsgebiete:AktG, BeurkG, WpHG, WpÜG, WpAIV
Schlagworte:squeeze-Out, Freigabeverfahren
Stichwort:Squeeze-out
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 7/09



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 8/09 vom 06.04.2009

Rechtsgebiete:AktG, BeurkG, WpHG, WpÜG, WpHG, WpAIV
Schlagworte:squeeze-out
Stichwort:Squeeze-out
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 8/09

BGH – Urteil, II ZR 302/06 vom 16.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, WpHG, AktG
Stichwort:Squeeze-out
Leitsatz:a) Die Beschaffung der für einen Squeezeout gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG erforderlichen Kapitalmehrheit von 95 % auf dem Wege eines Wertpapierdarlehens (§ 607 BGB) ist grundsätzlich kein zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Übertragungsbeschlusses führender Rechtsmissbrauch. Das gilt auch dann, wenn der Darlehensnehmer eine Veräußerung der ihm zu Eigentum überlassenen Aktien nicht beabsichtigt und wenn einzelne Vermögensrechte aus ihnen (Dividende, Bezugsrechte) schuldrechtlich dem Darlehensgeber gebühren sollen.

b) Darlehenshalber überlassene Aktien werden von dem Darlehensnehmer nur dann i.S. der §§ 28, 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG "für Rechnung" des Darlehensgebers gehalten, wenn dieser nach der vertraglichen Regelung weiterhin Einfluss auf die Stimmrechtsausübung nehmen kann.

c) Die Beschränkung der Anfechtungsbefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG auf Aktionäre, welche die Aktien vor Bekanntmachung der Tagesordnung erworben haben, findet im Fall eines Aktienerwerbs und erst recht im Fall einer Klageerhebung vor Inkrafttreten der Vorschrift (1. November 2005) keine Anwendung.

d) Die Anfechtung eines Übertragungsbeschlusses gemäß § 327 a Abs. 1 AktG konnte auch schon vor Inkrafttreten des § 243 Abs. 4 Satz 2 AktG (1. November 2005) nach Sinn und Zweck des § 327 f Abs. 1 Satz 1, 2 AktG nicht auf abfindungsbezogene Informationsmängel gestützt werden (vgl. auch Senat, BGHZ 146, 179).

e) § 327 c Abs. 3 AktG verlangt nicht die Vorlage eines Konzernabschlusses.
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 302/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 22/07 vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Aktiengesellschaft, AG, Aktionär, Freigabeverfahren, Hauptversammlung, Übertragungsbeschluss, Anfechtungsklage, squeeze-out, Handelsregister, Registersperre, Bestätigungsbeschluss, Rechtskraft
Stichwort:Squeeze-out
Leitsatz:Ein neues Freigabeverfahren kann dann eingeleitet werden, wenn sich der zugrunde liegende Lebenssachverhalt nach dem ersten Freigabeverfahren dadurch ändert, dass die Hauptversammlung den Übertragungsbeschluss bestätigt hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 22/07


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