JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Spruchverfahren
| Rechtsgebiete: | SpruchG, ZPO |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, Antrag, Frist, Gericht, Zuständigkeit, Verweisung |
| Stichwort: | Spruchverfahren |
| Leitsatz: | Die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens nach § 4 Abs. 1 SpruchG wird nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrages bei einem zumindest zunächst örtlich zuständigen Gericht gewahrt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 84/09 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, JVEG, KostO, SpruchG |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, Vorschuss, Sachverständiger, Stundensatz, Zustimmung, Ersetzung |
| Stichwort: | Spruchverfahren |
| Leitsatz: | Im Spruchverfahren sind die gerichtliche Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung zu dem vom Sachverständigen geforderten Stundensatz und die Anordnung der Vorschussleistung nicht isoliert mit der Beschwerde anfechtbar. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 455/08 | |
| Rechtsgebiete: | SpruchG |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, außenstehende Aktionäre |
| Stichwort: | Spruchverfahren |
| Leitsatz: | Der Mindestgeschäftswert von 200.000,00 Euro nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG gilt auch dann, wenn der Antrag auf Bestimmung der Abfindung für aussenstehende Aktionäre (§ 305 AktG) als unzulässig - weil unstatthaft - abgewiesen wird (hier: auf der Grundlage eines "verdeckten" Beherrschungsvertrages nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft, hilfsweise auf der Grundlage der qualifiziert faktischen Beherrschung / existenzvernichtenden bzw. existenzgefährdenden Nachteilszufügung). |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 65/06 | |
| Rechtsgebiete: | SpruchG, AktG |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, Insolvenzverwalter, Beherrschungsvertrag |
| Stichwort: | Spruchverfahren |
| Leitsatz: | Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vorschusspflichtigen Gesellschaft i.S.d. §§ 17 Abs.2 SpruchG, 306 Abs.4 S.8 AktG a.F. steht der Insolvenzverwalter selbst dieser Gesellschaft gleich. Er wird kraft Amtes zum Beteiligten des nicht unterbrochenen Spruchverfahrens, zudem Antragsgegner i.S.d. § 6 Abs.2 S.1 SpruchG und damit Zahlungsverpflichteter i.S.d. § 6 Abs.2 S.4 SpruchG. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 W 24/08 | |
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