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Sprachkurs

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1994/06 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, AWbG NRW
Schlagworte:Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW, berufliche Arbeitnehmerweiterbildung, Sprachkurs
Stichwort:Sprachkurs
Leitsatz:Bildungsinhalte einer beruflichen Arbeitnehmerweiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 AWbG NRW müssen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit voraussichtlich verwendbar sein. Die Bildungsmaßnahme kann nicht unabhängig von der konkreten Arbeitsaufgabe des Arbeitnehmers beurteilt werden. Ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit erfordert bei dem Besuch eines Sprachkurses eine Kontinuität in der Verwendung der Sprache in der beruflichen Tätigkeit.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine berufliche Arbeitnehmerweiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 AWbG NRW die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber über die beantragte Freistellung des Arbeitnehmers zu entscheiden hat.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1994/06



LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1405/06 vom 18.04.2007

Rechtsgebiete:ERA
Schlagworte:Eingruppierung, ERA, zusätzliche Fachausbildung, Sprachkurs
Stichwort:Sprachkurs
Leitsatz:1. Für die Eingruppierung sind nach § 2 Nr. 3 ERA im Bereich des "Könnens" die allgemeinen Anforderungen maßgeblich, die an die Ausübung der Tätigkeit gestellt werden. Auf den persönlichen Ausbildungswerdegang des Arbeitnehmers kommt es nicht an.

2. Ein englischer Sprachkurs (mehrjährig mit 2 Unterrichtswochenstunden), der einen allgemeinen Standard englischer Sprachkompetenz vermittelt, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "zusätzlichen Fachausbildung" im Sinne der Anlage 1 b des ERA.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1405/06

BAG – Urteil, 9 AZR 510/96 vom 21.10.1997

Rechtsgebiete:AWbG NRW
Schlagworte:Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs
Stichwort:Sprachkurs
Leitsatz:Leitsätze:

1. Für die Beurteilung der Berufsbezogenheit einer Bildungsveranstaltung ist auf die gegenwärtige und künftige Verwendbarkeit der vermittelten Kenntnisse abzustellen. Dabei sind auch Sachverhalte aus der Vergangenheit einzubeziehen, wenn aus ihnen Rückschlüsse für den künftigen Einsatz gezogen werden können. Es genügt, daß die Kenntnisse voraussichtlich verwendbar sind.

2. Ein Sprachkurs Spanisch-Intensiv für eine Journalistin, die mit der Öffentlichkeitsarbeit eines städtischen Presse- und Informationsamtes betraut ist, dient der beruflichen Weiterbildung im Sinne von § 1 Abs. 2 AWbG, wenn die Stadt regelmäßig, wenn auch in größeren Abständen, kulturelle Veranstaltungen durchführt, an der sich die Bevölkerung spanischer Herkunft beteiligt, oder die sich mit dem spanischen Sprachraum, insbesondere auch mit Lateinamerika, befassen.

Aktenzeichen: 9 AZR 510/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 21. Oktober 1997
- 9 AZR 510/96 -

I. Arbeitsgericht
Hagen
Urteil vom 16. März 1995
- 3 Ca 797/94 -

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
Urteil vom 19. April 1996
- 15 Sa 933/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 510/96


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