JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sportwettmonopol
| Rechtsgebiete: | LGlüG, GlüStV |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Glücksspielstaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, Übergangsfrist, Annahmestelle, Begrenzung, Werbung, Veranstalter, Glücksspielveranstalter, unmittelbarer Veranstalter, Veranstalterkonzession, Lotto |
| Stichwort: | Sportwettmonopol |
| Leitsatz: | Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10338/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, GG, StGB, GewO, OBG, LottGbbg, SpielV |
| Schlagworte: | Sportwetten, Vermittlung, private Anbieter, Sportwettmonopol, Konzession, Wettannahmestelle, Glückspiel, Veranstalten von Glückspiel, Untersagung, sofortige Vollziehung, Spielhalle, unentgeltliches Spielgerät, Jackpot, Geldverlosung, Zuordnung zur Spielhalle, Kombination von Betriebsteilen, Solarium, DVD-Verleih |
| Stichwort: | Sportwettmonopol |
| Leitsatz: | Die On-Line-Vermittlung von Sportwetten für ein nicht im Land Brandenburg konzessioniertes Wettunternehmen mittels eines dafür eingerichteten speziellen Internetzugangs ("Tipomat") erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels gemäß § 284 StGB. Wettannahmestelle im Sinne des § 8 a Lotterie- und Sportwettengesetz im Land Brandenburg ist nur eine solche, die im Auftrag eines nach § 8 a Abs. 1 LottGBbg konzessionierten Wettunternehmens tätig wird. § 9 Abs 2 SpielV stellt einen umfassenden Auffangtatbestand dar, der auch entkoppelte "Jackpot"-Verlosungen, die unentgeltlich offeriert werden, verbietet. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 S 121.07 | |
| Rechtsgebiete: | LGlSpG, LottStV |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Lotteriestaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, problematisches Spielverhalten, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsfrist, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Grundfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Konzession, Ausschreibung, Dienstleistungskonzession, Rechtssache Gambelli, Rechtssache Placanica, Rechtfertigung, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit, Diskriminierung |
| Stichwort: | Sportwettmonopol |
| Leitsatz: | Auch nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C- 338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - überwiegt nach Auffassung des Senats das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen (im Anschluss an OVG RP, 6 B 10895/06, AS 33, 351 = NJW 2006, 1426, ESOVGRP). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10118/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LGlSpG, LottStV |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Lotteriestaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, problematisches Spielverhalten, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsfrist, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Grundfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Korrespondenzdienstleistung, Grenzüberschreitung, grenzüberschreitender Bezug, Buchmacherkonzession, EG-ausländische Konzession, Rechtssache Gambelli, Rechtfertigung, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Vorlage |
| Stichwort: | Sportwettmonopol |
| Leitsatz: | Das öffentliche Interesse, dem Gesetzgeber die an der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtete Umgestaltung des Sportwettmonopols während der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2006, 1261) dafür gesetzten Frist zu ermöglichen, überwiegt das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10895/06.OVG | |
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