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Sportwetten im Übergangszeitraum

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OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 1669/08 vom 16.10.2008

Rechtsgebiete:EG, GG, StGB, UWG
Schlagworte:Sportwetten im Übergangszeitraum
Stichwort:Sportwetten im Übergangszeitraum
Leitsatz:1. Das Angebot von Sportwetten im Internet war auch in dem Übergangszeitraum von der Sportwetten-Entscheidung des BVerfG am 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 nicht unlauter.

2. Da ein auf Wiederholungsgefahr gestützter wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nur besteht, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war, kam es im Streitfall, der einen Internetauftritt am 6. Juni 2006 betraf, auf die ab 1. Januar 2008 geltenden Regelungen des Glückspielstaatsvertrags nicht an.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 1669/08




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