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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1565/09 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, RStV
Schlagworte:Glücksspiel, Internetwerbung, staatliches Monopol, Sponsoring, Sportwetten, Unmöglichkeit, Werbung, Werbeverbot, Zumutbarkeit
Stichwort:Sportwetten
Leitsatz:Der Begriff der Werbung in §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV umfasst auch das Sponsoring.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV ermächtigt auch zum Erlass eines Werbeverbotes für unerlaubte Sportwetten gegenüber einem Veranstalter von Sportereignissen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1565/09



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 179/07 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, SächsGlüStVAG, GG, EG
Schlagworte:Sportwetten, Staatliches Veranstaltungsmonopol
Stichwort:Sportwetten
Leitsatz:Das im Freistaat Sachsen grundsätzlich geltende staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten verstößt seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages und des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag nach summarischer Prüfung weder gegen Art. 12 GG noch gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43 EG und Art. 49 EG).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 179/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 261/07 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, UWG
Schlagworte:Glücksspiel, Sportwetten, Wette, Internetverbot, Internet
Stichwort:Sportwetten
Leitsatz:Das in 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV, sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG). Dies gilt auch, wenn der Anbieter über eine noch während des Bestehens der DDR oder eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Erlaubnis verfügt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 261/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 93/07 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, UWG
Schlagworte:Glücksspiel, Sportwetten, Wette, Internetverbot, Internet
Stichwort:Sportwetten
Leitsatz:Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV), sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG). Dies gilt auch, wenn der Anbieter über eine noch während des Bestehens der DDR oder eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Erlaubnis verfügt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 93/07


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