Sehen die Versicherungsbedingungen einer Sportversicherung vor, dass sich eine KFZ-Zusatzversicherung auf die Selbstbeförderung eines Betreuers mit seinem PKW zu einem Auswärtsspiel erstreckt, so ist der auf einer solchen Fahrt entstandene Kaskoschaden am PKW des Betreuers auch dann versichert, wenn er die Mannschaft einer Spielgermeinschaft mit Spielern aus zwei Vereinen betreut und er nicht dem Verein angehört, der die Versicherung abgeschlossen hat, sondern dem anderen Verein.
2.
Besteht Versicherungsschutz nur auf dem direkten Wege zu einer Veranstaltung und bleibt der Schutz bei einer Unterbrechung der Fahrt erhalten, solange der zeitliche und räumliche Zusammenhang mit der Veranstaltung gewahrt ist, so bleibt auch ein Unfall versichert, den der Betreuer auf dem direkten Wege nach einem Zwischenstop zum Einladen der Sportbekleidung beim Verlassen des Grundstücks erlitten hat.
3.
Sehen die Bedingungen vor, dass auch Fahrten zur Beförderung von unmittelbar bei der versicherten Veranstaltung benötigten Sportgeräten mit versichert sind, so deckt die Versicherung den Unfall, der sich beim Abholen der Trikots für das Spiel ereignet hat, weil es sich bei den Trikots um Sportgeräte im Sinne der Bedingungen handelt.