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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 02.1964 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:LKrO, FAG, BaySchFG
Schlagworte:Kreisumlage, Umlagesoll, Finanzbedarf, Sportförderung, Schulsportanlage, Nutzungsüberlassung, unentgeltliche, Einnahme, unterlassene, Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Vorteil einer Einrichtung
Stichwort:Sportförderung
Leitsatz:Kreisangehörige Gemeinden können einen Kreisumlagebescheid grundsätzlich nicht mit der Begründung anfechten, der Landkreis habe seine sonstigen Einnahmequellen nicht ausreichend ausgeschöpft (hier: unentgeltliche Überlassung der kreiseigenen Schulsportanlagen zur außerschulischen Nutzung an Sportvereine).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 BV 02.1964




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