JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sportanlage
| Rechtsgebiete: | GG, LV, GemO, BGB, EGBGB, AufgÜVO |
| Schlagworte: | Folgenbeseitigungsanspruch, öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch, Erstattungsanspruch, öffentlichrechtlicher, Verjährung, Verwirkung, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Selbstverwaltungsangelegenheit, Sportanlage, Spielanlage, Freizeitanlage, subjektiv öffentliches Recht, Recht, subjektiv öffentliches, Campingplatz, Freibad, Schwimmbad, Sportplatz, örtliche Angelegenheiten, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, überörtliche Angelegenheiten, Angelegenheiten, örtlich, Angelegenheiten, überörtlich |
| Stichwort: | Sportanlage |
| Leitsatz: | § 67 Abs. 5 GemO begründet für die nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO auf die Verbandsgemeinde übergegangenen Selbstverwaltungsaufgaben weder ein subjektiv-öffentliches Recht der Ortsgemeinde auf eine Rückübertragung noch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10846/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO, BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Skaterpark, Baugenehmigung, Anfechtung, Nebenbestimmung, Lärmschutz, Immission, Freizeitanlage, Sportanlage, Mischgebiet, Beweiserhebung, Aufdrängen, Gutachten, widersprechendes |
| Stichwort: | Sportanlage |
| Leitsatz: | 1. Eine zu weit gehende "Ausklammerung" von Genehmigungsvoraussetzungen und die "Abschiebung" auf Nebenbestimmungen begegnet Bedenken. 2. Sieht das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten ab, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste; dies ist nicht schon dann der Fall, wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 264/02 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Sportanlage, Verkehrslärm |
| Stichwort: | Sportanlage |
| Leitsatz: | 1. Die Genehmigung einer Sporthalle verletzt Nachbarrechte, wenn die durch den An- und Abfahrverkehr ausgelösten Verkehrsimmissionen die Richtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung überschreiten. Deshalb kann es erforderlich sein, in ausreichender Zahl von der angrenzenden Wohnbebauung abgeschirmte Parkplätze zu schaffen. 2. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage ist nicht gerechtfertigt, wenn sich absehen läßt, dass sich etwaige Defizite im Lärmschutzkonzept der Sporthalle im Hauptsacheverfahren abstellen lassen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 95/03 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 18. BImSchV |
| Schlagworte: | Sportanlage, Bolzplatz für Kinder, Lärmimmissionen, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Normkonkretisierung, unmittelbare Anwendung, Anlagentyp, atypische Anlage, Einzelfallwürdigung. |
| Stichwort: | Sportanlage |
| Leitsatz: | Die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind auf Geräuschimmissionen, die von der bestimmungsgemäßen Nutzung von Ballspielplätzen und ähnlichen Anlagen für Kinder ausgehen, nicht unmittelbar anwendbar. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 88.02 | |
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