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Splittingvorteil nach Wiederheirat

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 15 UF 139/04 vom 19.01.2005

Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting (FamRZ 2003, 1821 ff.) sind auf den Familienzuschlag nach den §§ 39, 40 BBesG nicht zu übertragen, so dass dieser im Verhältnis zum geschiedenen Ehegatten unterhaltsrechtliches Einkommen darstellt.

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