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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 451/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:Spielgerätesteuersatzung, GewO, NKAG
Schlagworte:Bestimmtheit, Internet, Internetnutzung, Spielgerät, Spielgerätesteuer
Stichwort:Spielgerät
Leitsatz:Festsetzung der Vergnügungssteuer für einen in einer Spielhalle aufgestellten Computer mit der Möglichkeit zur Nutzung des Internets.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 451/07



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 291/06 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:SpielV
Schlagworte:Spielgerät, Gewinnmöglichkeit, spielzeitverlängernde Punktgewinn, Weiterspielberechtigung
Stichwort:Spielgerät
Leitsatz:1. Spielgeräte ohne Einsatzrückgewähr, bei denen das eingesetzte Geld lediglich abgespielt werden kann, bieten als Gewinn eine nach § 6a Satz 1 Buchst. a SpielV verbotene Berechtigung zum Weiterspielen an, wenn spielzeitverlängernde Punkte gewonnen werden können, die ein theoretisch unbegrenztes Weiterspielen erlauben.

2. Ob solche spielzeitverlängernden Punktegewinne analog § 6a Satz 3 SpielV zumindest dann zulässig sind, wenn sie die Spielzeit nicht weiter verlängern, als dies bei sechs Freispielen der Fall wäre, bleibt offen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 291/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 2/07 vom 11.07.2007

Rechtsgebiete:Vergnügungssteuersatzung
Schlagworte:Einspielergebnis, Schwankungsbreite, Spielautomat, Spielgerät, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Spielgerät
Leitsatz:Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen anhand des Stückzahlmaßstabs bei Überschreitung der Schwankungsbreite nicht zulässig (wie BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5/04 BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 956 = DVBl 2005, 1208 = DÖV 2005, 956 und vom 14.12.2005 - 10 CN 1/05 - NVwZ 2006, 461 = DVBl 2006, 383 = KStZ 2006, 72).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 2/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10359/06.OVG vom 08.05.2006

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Gewerberecht, Spiel, Spielgerät, Geldspielgerät, Unterhaltungsspiel, Gewinnspiel, Gewinnspielgerät, Geldgewinnspielgerät, Gewinnmöglichkeit, Fun Games, Aufstellung, Betrieb, Gaststätte, Erlaubnis, Zulassung, Bauartzulassung, PTB, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Einsatz, Freispiel, Weiterspielberechtigung, Umrüstung, Update, Software, Programmierung, Spielverordnung
Stichwort:Spielgerät
Leitsatz:Als Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit bedurfte ein Spielgerät schon bisher einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das als Gewinn lediglich eine (unkörperliche) Weiterspielberechtigung bot, die der Spieler als Einsatz verwenden konnte.

Das Erfordernis einer solchen Bauartzulassung kann nicht nachträglich durch Veränderung der Programmierung entfallen. Ob die ursprünglich vorhandene Gewinnmöglichkeit durch technische Vorkehrungen auf Dauer ausgeschlossen ist, kann bei der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt festgestellt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10359/06.OVG


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