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Spielautomatensteuer

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 1924/07 vom 23.10.2007

Rechtsgebiete:GG, Spielapparatesteuersatzung
Schlagworte:Bruttokasse, Höchstbetrag, Maßstabsoption, Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab
Stichwort:Spielautomatensteuer
Leitsatz:Räumt eine Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate dem Steuerschuldner eine Option zwischen einer Besteuerung nach Maßgabe der erzielten Bruttokasse oder nach Maßgabe der Stückzahl der aufgestellten Spielapparate ein, so unterliegt diese Regelung ernstlichen Zweifeln hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 1924/07



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 11/04 vom 18.10.2006

Rechtsgebiete:GG, KAG SH, EWGRL 77/388
Schlagworte:Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung, Spielautomatensteuer, Steuersatz, Stückzahlenmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Spielautomatensteuer
Leitsatz:1. Die Vergnügungssteuer in Form der Spielautomatensteuer kann als indirekte örtliche Aufwandsteuer in Schleswig-Holstein von den Automatenaufstellern erhoben werden.

2. Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk ist die elektronisch gezählte Bruttokasse eine geeignete Bemessungsgrundlage.

3. Zur Höhe des Steuersatzes.

4. Für Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit darf die Besteuerung weiterhin auf der Grundlage eines pauschalen Steuermaßstabes pro Spielgerät (Stückzahlenmaßstab) erfolgen, weil die Ausstattung mit manipulationssicheren Zählwerken nicht gesichert ist.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 11/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 401/04 vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Spielautomat, Zählwerk
Stichwort:Spielautomatensteuer
Leitsatz:Der für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ist nur gewahrt, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50% von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

Die Besteuerung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab ist weiterhin grundsätzlich zulässig, sofern für diese Gerätegruppe nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 401/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2812/05 vom 28.12.2005

Rechtsgebiete:GG, SpielAppStS d Stadt Kassel, 1.ÄndS v 15.12.1997
Schlagworte:Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerk, Überlegungsfrist
Stichwort:Spielautomatensteuer
Leitsatz:Ab 01.01.1997 waren die Kommunen gehalten zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der sogenannte "Stückzahlmaßstab" bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügte. Eine Überlegungsfrist stand ihnen nicht zu.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2812/05


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