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Spielautomaten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 12.07 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielapparatesteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts, Beweiswürdigung
Stichwort:Spielautomaten
Leitsatz:1. Der in einer Vergnügungssteuerssatzung für Gewinnspielautomaten verwendete Stückzahlmaßstab weist nicht den durch den Charakter der Aufwandsteuer geforderten lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand auf, wenn die Einspielergebnisse um mehr als 50 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 38).

2. Um diese Schwankungsbreite der Einspielergebnisse zu ermitteln, bedarf es nicht der Daten von jeweils mehr als 50 % der Spielstätten, der Betreiber und der Geräte. Dem Tatsachengericht ist bei der Ermittlung vielmehr ein weit gesteckter Rahmen der Beweiswürdigung eröffnet.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 12.07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 84/07 vom 22.03.2007

Rechtsgebiete:GG, Richtlinie 77/388
Schlagworte:Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Spieleinsatz, Steuersatz, Vergnügungssteuer, Wirkung, erdrosselnde
Stichwort:Spielautomaten
Leitsatz:Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des Spieleinsatzes bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Eilverfahren nicht zu beanstanden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 84/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 480/05 vom 01.03.2006

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Einspielergebnisse, Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Umsatz, Vergnügungssteuer, Zählwerk
Stichwort:Spielautomaten
Leitsatz:- Neuere Rechtsprechung des BVerwG zu den Besteuerungsgrundlagen bei Spielautomaten

- Probleme des Strückzahlmaßstabs
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 480/05

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 871/05 vom 01.11.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Darlegungs- und Beweislast, Stückzahlmaßstab, Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Besteuerungsmaßstab, Pauschalsteuer, Umsatz, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Ermittlungen, Vergnügungsaufwand, lockerer Bezug, Spieler, Einspielergebnisse, Tatsachengrundlage, Spielautomaten, Aufsteller, repräsentativer Durchschnitt, "Hochrechnung", "Ausreißer", atypischer Fall, Besteuerungszeitraum, Beweislast, Untersuchungsgrundsatz, Sachverständigengutachten, Vermutung, Plausibilitätserwägung, örtliche Gegebenheiten, Prüfungsmaßstab, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Spielautomaten
Leitsatz:Eine "Hochrechnung" der Schwankungsbreiten der von einem Spielautomatenaufsteller mitgeteilten Einspielergebnisse seiner Gewinnspielautomaten auf die Gesamtheit der im Satzungsgebiet von mehreren Betreibern aufgestellten Gewinnspielautomaten trägt im summarischen Eil- und Beschwerdeverfahren in der Regel nicht die Annahme, der Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werde sich wegen fehlenden zumindest lockeren Bezugs zum Vergnügungsaufwand der Spieler offensichtlich als fehlerhaft erweisen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 871/05


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