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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 118/06 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Aufwandssteuer, Beweisantrag, Einspielergebnis, Sachverständigengutachten, Schwankungsbreite, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Spielautomat
Leitsatz:1. Auch auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (- 1 BvR 1748/99, 905/00 -, BVerfGE 110, 274 ff.), in der zur Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger Stellung genommen worden ist, bestehen an der Einordnung der Vergnügungssteuer als zulässige Aufwandsteuer gem. Art. 105 GG keine Zweifel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2008 - 9 B 43/07 -, zit. nach JURIS).

2. Die mangelnde Substantiierung des Vortrags zu den Einspielergebnissen der eigenen Geräte, hier die offenkundige Weigerung, zu den Einspielergebnissen erschöpfend Stellung zu nehmen, führt zur Unzulässigkeit eines gestellten Beweisantrages zur Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Einspielergebnisse der Geräte anderer Unternehmer.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 118/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 2/07 vom 11.07.2007

Rechtsgebiete:Vergnügungssteuersatzung
Schlagworte:Einspielergebnis, Schwankungsbreite, Spielautomat, Spielgerät, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Spielautomat
Leitsatz:Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen anhand des Stückzahlmaßstabs bei Überschreitung der Schwankungsbreite nicht zulässig (wie BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5/04 BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 956 = DVBl 2005, 1208 = DÖV 2005, 956 und vom 14.12.2005 - 10 CN 1/05 - NVwZ 2006, 461 = DVBl 2006, 383 = KStZ 2006, 72).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 2/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 401/04 vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Spielautomat, Zählwerk
Stichwort:Spielautomat
Leitsatz:Der für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ist nur gewahrt, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50% von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

Die Besteuerung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab ist weiterhin grundsätzlich zulässig, sofern für diese Gerätegruppe nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 401/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 236/06 vom 12.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Spielautomat, Schwankungsbreite, Beweislast
Stichwort:Spielautomat
Leitsatz:Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 1 -, KStZ 2006, 72) zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen. Für eine Beweislastentscheidung bzw. Herabsetzung der Ermittlungspflicht des Gerichts auf Grund einer Untätigkeit der steuererhebenden Gemeinde besteht dann noch kein Raum. Die insoweit erforderlichen Ermittlungen sind jedoch nicht Sache eines Eil- und Beschwerdeverfahrens.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 236/06


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