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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10359/06.OVG vom 08.05.2006

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Gewerberecht, Spiel, Spielgerät, Geldspielgerät, Unterhaltungsspiel, Gewinnspiel, Gewinnspielgerät, Geldgewinnspielgerät, Gewinnmöglichkeit, Fun Games, Aufstellung, Betrieb, Gaststätte, Erlaubnis, Zulassung, Bauartzulassung, PTB, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Einsatz, Freispiel, Weiterspielberechtigung, Umrüstung, Update, Software, Programmierung, Spielverordnung
Stichwort:Spiel
Leitsatz:Als Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit bedurfte ein Spielgerät schon bisher einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das als Gewinn lediglich eine (unkörperliche) Weiterspielberechtigung bot, die der Spieler als Einsatz verwenden konnte.

Das Erfordernis einer solchen Bauartzulassung kann nicht nachträglich durch Veränderung der Programmierung entfallen. Ob die ursprünglich vorhandene Gewinnmöglichkeit durch technische Vorkehrungen auf Dauer ausgeschlossen ist, kann bei der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt festgestellt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10359/06.OVG



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 6/05 vom 22.11.2005

Rechtsgebiete:MarkenG, MRL
Schlagworte:Zeichen, Marke, Markenrecht, Fußball, Fußballvereine, Vereine, Bundesliga, Computerspiel, Spiel, PC, Computer
Stichwort:Spiel
Leitsatz:1. Nicht jede Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr ist schon als Markenbenutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MRL anzusehen. Vielmehr ist maßgeblich auf die Unterscheidungsfunktion der Marke bzw. des Zeichens abzustellen.

2. Ausschlaggebend ist danach einerseits die Frage, ob die fragliche Bezeichnung von dem angesprochenen Verkehr, also von dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, als rein beschreibende Angabe oder als Herkunftshinweis verstanden wird. Darüber hinaus ist ausschlaggebend, ob die Nutzung die nach dem Markenrecht geschützten Interessen des Markenrechtsinhabers beeinträchtigen kann.

3. Auf dieser Grundlage kann die Nutzung von Namen und Trikotfarben bzw. -designs der Fußballvereine der beiden Fußballbundesligen in Computerspielen kennzeichenrechtlich relevant sein und eine Vertragsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG darstellen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 6/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 11.04 vom 09.03.2005

Rechtsgebiete:GewO, JuSchG
Schlagworte:Computer, "Internet-Café", Computernetzwerk, Jugendschutz, Multifunktionsgerät, Spiel, Spielhalle, Sport, Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit
Stichwort:Spiel
Leitsatz:Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 11.04


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