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spiegelbildliche Abbildung der Zusammensetzung des Plenums in den Ausschüssen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 18.03 vom 10.12.2003

Rechtsgebiete:GG, GO NRW
Schlagworte:Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats, verfassungskonforme Auslegung, Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht, spiegelbildliche Abbildung der Zusammensetzung des Plenums in den Ausschüssen, Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens, Zulässigkeit eines Zusammenschlusses von mehreren Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft.
Stichwort:spiegelbildliche Abbildung der Zusammensetzung des Plenums in den Ausschüssen
Leitsatz:Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (wie Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 <113>). Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb - zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete - gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 18.03




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