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spezieller Versagungsgrund

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1374/02 vom 09.10.2002

Rechtsgebiete:LBG
Schlagworte:Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung, Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, spezieller Versagungsgrund, Notar als Testamentsvollstrecker
Stichwort:spezieller Versagungsgrund
Leitsatz:Im Falle des § 83 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 LBG ist bereits das schlichte Zusammentreffen von Behördenzuständigkeit und Nebentätigkeit ausreichend für die zwingende Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 1374/02




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